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Wir Franz der Erste von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich
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König
zu Jerusalem, zu
Hungarn, Böheim, der
Lombardie, und Venedigs, zu Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Galizien Lodomerien,
und
Illirien Erzherzog
zu Österreich. Herzog
zu Lothringen, Salzburg, Steuer, Kärnten, Krain, Ober-
und Niederschlesiens.
Großfürst
in Siebenbürgen. Markgraf
in Mähren. Gefürsteter
Graf zu Habsburg und Tyrol
etc.
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haben
nach dem Beispiele der österreichischen
Regenten Unserer Durchlauchtigsten Vorfahren
es stets, als eine Unserer wesentlichsten
Verbindlichkeiten, so wiezugleich, als
eines der schönsten VorrechteUnserer
Landesfürstlichen Gewaldbetrachtet, diejenigen, welche
sich durch Treue, und
Ergebenheit gegen den Staat, den
Thron, gegen Unsere Persohn, und Familie
ausgezeichnet, und sich, in Vereinbahrung
mit gutten Sitten, in
Kriegsdiensten, in Ämtern derbürgerlichen
Verwaltung, in Wissenschaften
rühmlich hervorgethan, oder
in anderen Wegen zur Beförderungdes
allgemeinen Wohles beigetragen
haben, öffentliche Merk-
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mahle
Unserer Huld zugeben, und vorzüglich
durch Erhebung in den Adelstand
zu belohnen, als wodurch andere
zu dem Lobenswürdigen Eifer, sich
um das gemeine Wesen verdient
zu machen, angespornet, insbesondere
aber die Nachkömlinge, auf
welche sich der ehrenvolle Lohn
der Verdienste ihrer Ahnen vererbet, stets
der Pflicht errinneret werden, sich
durch Nachahmung derselben
der adelichen Abkunft
würdig zu zeigen.
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Unsere
Selbsteigene Aufmerksamkeit
ist das er unabläßig daraufgerichtet, unterscheidende Verdienste
nirgend zu übersehen, auch
haben Wir Unseren sammentlichen
Stellen, und ihren Vorgesezten
zur Pflicht gemacht, die
unserer lohnenden Huld würdigen
Persohnen, oder Gegenstände
zu Unserer Käntniß zu
bringen, wie Wir dann nicht weniger
Uns geneigt werden finden
lassen, den Vorstellungen derjenigen
gehörzugeben, die ihre, um diese ehrenvolle
Auszeichnung
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an
Uns gelangenden Gesuche, durch zureichende
Beweise ihrer Verdienste, unterstützen. Nun ist zu Unserer
Käntniß
gekommen, daß der niederösterreichische Waldamtsinspektor Anton Joseph Fürich
in
Rüksicht seiner erworbenen Verdienste
in den Adelstand erhoben zu werden
aller unterthänigst angesucht hat. Er
dienet nämlich dem Staate bereits
ein und fünfzig Jahre mit treuer Erfüllung
seiner Amtspflichten, und
Rechtschaffenheit.Insbesondere hat
er sich in der drangvollen Epoche der
beiden feindlichen Einfällen, in den
Jahren 1805 und 1809, nicht nur als
ein, unter allen Umständen ganz verlässiger
Staatsdiener, sondern auch als
ein treuer, Unserem
Kaiserhause anhängiger Staatsbürger
bewährt.
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Während
der feindlichen Besetzung Unserer
Residenzstadt Wien im Jahre 1805 wurde
er zur Besorgung des geheimen Verkaufs
der auf verschiedenen Holzlegstätten
sehr zahlreich gestandenen, sowohl dem
Waldamte, als Unseren Familien Güttern
angehörigen Brennhölzer verwendet, welchen
er, mit offenbarer Gefahr
seines Lebens,zwekmäßig ausführte. Im
Jahre 1809 hat er bei
der erfolgten Beschlagnahme aller waldämtlichen
Gefälle, durch Vorbildung
ämtlicher Erlagsscheine die
mehreren bürgerlichen Schifmeistern, blos
zur Ablieferung nach Wien, zugewiesenen
sehr zahlreichen waldämtlichen
Brennhölzer, als bereits vor
dem Einrüken des Feindes verkauft, ausgegeben, und
auf solche Art dem aerarium gerettet;
dann hat
er ungeachtet
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der bereits
durch den feindlichen domänen
General Director geschehenen Untersuchung
der Journäle des Holzverschleißamtes
am waldämtlichen Holzrechen
nachst Baaden dennoch den Muth
gehabt, aus der dortigen Holzverschleißkaßeeinen Betrag von 2333
Gulden, zur geheimen Verrechnung für das
oestereichische aerarium zu
nehmen, und überdieß den kontrolierenden
Beamten daselbst mit Erfolg
überedet, eine bedeutende Guantitat
von den, schon in den feindlichen
Besitz übergegangenen waldämtlichen
Brennhölzern, an die davon verständigten
Ortsrichter, gegen Bezahlung
nach hergestelten Frieden
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zu
übergeben,welche Bezahlung auch richtig
erfolgte. Ferner hat er im
Jahre 1809 die Ausfolglaßung der von
dem Feinde geforderten Pläne des
Donau Strommes, und der Inseln, in
hiesiger Gegend zu vereiteln, und diese, für
den Feind von großer Wichtigkeit
gewesenen Pläne, in sichere Verwahrung
zu bringen gewust. Wir
haben demnach zur Belohnung dieser Verdienste ihn
Anton
Joseph Fürich samt
seiner ehelichen Nachkommenschaft
absteigenden Stammes beiderlei Geschlechter
für alle künftigen Zeiten in den Adelstand des
Österreichischen
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Kaiserstaates erhoben,und ihm die Adelsbezeichnung von wie auch das Prädikat=Fürichshain beigelegt, dessen sich von nun an, und fernerhin zugebrauchen, Wir ihm, und seinen ehelichen Nachkommen das Befugniß ertheilen. Wollen somit, und verordnen, daß Anton Joseph Fürich von Fürichshain und seine eheliche Nachkommenschaft beiderley Geschlechts nun, und künftig
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Anmerkung Der Hirsch hat 6 Enden, ich 6 Kinder auf der rechten Seite stehen 4 Bäume, ich habe 4 Söhne und auf der linken Seite sind nur 2 Bäume und ich besitze 2 Töchter
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von Jedermann in allen rechtlichen, und adelichen Handlungen, oder Geschäften, für geadelte Persohnen gehalten, als solche geehret, und aller dem Adel gebührender Rechte, und Vorzüge theilhaftig sein sollen. Zu einem daurenden Beweise dieser Unserer Gnade, und der Erhebung in den Adel haben Wir ihn Anton Joseph Fürich von Fürichshain das, in der Mitte dieser Adelsurkunde, nach den eigentlichen Farben entworfene adeliche Wappen verliehen, und zwar. Einen aufrecht ablangen, unten rund in eine Spitze zusammenlaufenden blauen Schild, mit einem gesenkten goldenen Schildes-Haupt, in dem Schildenstein mit großen grünbelaubten Bäumen besezte
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grüne Aichen, wo zwischen denen Bäumen ein großer Hirsch mit sechs Enden stehet, das Schild deket ein rechts gekehrter goldgekrönter adelicher Tuerniers Helm, dessen Krone mit drey Straußen Federn, nämlich, mit zwey goldenen, und in der Mitte mit einer blauen gezieret ist, die Helmeken sind beiderseits blau und gold. Wir berechtigen daher ihn
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Anton Joseph Fürich von Fürichshain und seine ehelichen Nachkommenschaft beiderlei Geschlechtes das eben beschriebene Wappen von nun an, und zu allen Zeiten, jedoch dem Rechte anderer, die etwa ein gleiches Wappen haben,
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unbeschadet,zu führen,und sich desselben zu gebrauchen in allen rechtlichen, und adelichen Handlungen, und wo immer sie es ihren Geschäften erforderlich zu seyn, erachten werden. Hiernächst befehlen Wir endlich allen, und jeden, sowohl geistlichen, als weltlichen Unterthanen Unseres Kaiserreiches, dass sie ihn Anton Joseph Fürich von Fürichshain
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und seine eheliche Nachkommenschaft für wahre Edelleute halten, als solche ehren, ungestöhrt und ruhig sich dieses Titels gebrauchen lassen, und dieselben daran, weder selbst hindern, nach dass dieses von anderen geschehe, gestatten sollen, indem Wir diejenigen die dieser Unserer Anordnung zuwider handeln sollten, mit Landesfürstlicher Ungnade, und angemässener Straffe anzusehen wissen würden. Urkundlich haben Wir dieses
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Unser Diplom durch Unsere eigenhändige Unterschrift, und angehängtes geheimes großes Majestäts Siegel, dessen Wir Uns, als Kaiser von Oesterreich bedienen, bekräftiget, und dem Anton Joseph Fürich von Fürichshain und seiner ehelichen Nachkommenschaft auszuhändigen befohlen.
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Gegeben mittels Unseres lieben, und getreuen Franz Grafen von Saurau, Ritters des goldenen Vlieses, großkreutzes des hungarische St.Stephans Ordens, Ritters der ersten Klasse des österreichischen Ordens der eiseren Krone, und geziert mit dem goldenen Ehrenkreutze, Großkreutzes des königlich Spanischen Ordens Karls des Dritten,des königlich Sizilianischen St.Ferdinands, und des Konstantinischen St.Georgs Ordens von Parma, wirklichen geheimen Raths, Kämmerers, Staats, und Konferenz Ministers, Minister des Inneren, und Obersten Kanzlers in Unserer kaiserlichen Haupt
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und Residenz Stadt Wienn,am Dreyzehnten Monats Tage July nach Christy Geburt im Eintausendachthundert Vier und Zwanzigsten Unserer Reiche im Drey und Dreysigsten Jahre. Franz mp. Franz Graf von Saurau mp. Peter Graf v Gonß mp. Nach K.K. Majestät hochst eigenen Befehle Franz Joseph Graf v Guicciardi mp.
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Leider nicht richtig zu entziffern.
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