Das Internetportal der Familie Fürich von Fürichshain

Die Rechtschreibung wurde aus diesem Brief übernommen und stimmt mit der heutigen nicht mehr überein. Also bitte nicht wundern.


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Wir Franz der Erste von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich



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König zu Jerusalem, zu Hungarn, Böheim, der Lombardie, und Venedigs, zu Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Galizien Lodomerien, und Illirien Erzherzog zu Österreich. Herzog zu Lothringen, Salzburg, Steuer, Kärnten, Krain, Ober- und Niederschlesiens. Großfürst in Siebenbürgen. Markgraf in Mähren. Gefürsteter Graf zu Habsburg und Tyrol etc.

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haben nach dem Beispiele der österreichischen Regenten Unserer Durchlauchtigsten Vorfahren es stets, als eine Unserer wesentlichsten Verbindlichkeiten, so wiezugleich, als eines der schönsten VorrechteUnserer Landesfürstlichen Gewaldbetrachtet, diejenigen, welche sich durch Treue, und Ergebenheit gegen den Staat, den Thron, gegen Unsere Persohn, und Familie ausgezeichnet, und sich, in Vereinbahrung mit gutten Sitten, in Kriegsdiensten, in Ämtern derbürgerlichen Verwaltung, in Wissenschaften rühmlich hervorgethan, oder in anderen Wegen zur Beförderungdes allgemeinen Wohles beigetragen haben, öffentliche Merk-

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mahle Unserer Huld zugeben, und vorzüglich durch Erhebung in den Adelstand zu belohnen, als wodurch andere zu dem Lobenswürdigen Eifer, sich um das gemeine Wesen verdient zu machen, angespornet, insbesondere aber die Nachkömlinge, auf welche sich der ehrenvolle Lohn der Verdienste ihrer Ahnen vererbet, stets der Pflicht errinneret werden, sich durch Nachahmung derselben der adelichen Abkunft würdig zu zeigen.

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Unsere Selbsteigene Aufmerksamkeit ist das er unabläßig daraufgerichtet, unterscheidende Verdienste nirgend zu übersehen, auch haben Wir Unseren sammentlichen Stellen, und ihren Vorgesezten zur Pflicht gemacht, die unserer lohnenden Huld würdigen Persohnen, oder Gegenstände zu Unserer Käntniß zu bringen, wie Wir dann nicht weniger Uns geneigt werden finden lassen, den Vorstellungen derjenigen gehörzugeben, die ihre, um diese ehrenvolle Auszeichnung


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an Uns gelangenden Gesuche, durch zureichende Beweise ihrer Verdienste, unterstützen. Nun ist zu Unserer Käntniß gekommen, daß der niederösterreichische Waldamtsinspektor Anton Joseph Fürich in Rüksicht seiner erworbenen Verdienste in den Adelstand erhoben zu werden aller unterthänigst angesucht hat. Er dienet nämlich dem Staate bereits ein und fünfzig Jahre mit treuer Erfüllung seiner Amtspflichten, und Rechtschaffenheit.Insbesondere hat er sich in der drangvollen Epoche der beiden feindlichen Einfällen, in den Jahren 1805 und 1809, nicht nur als ein, unter allen Umständen ganz verlässiger Staatsdiener, sondern auch als ein treuer, Unserem Kaiserhause anhängiger Staatsbürger bewährt.

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Während der feindlichen Besetzung Unserer Residenzstadt Wien im Jahre 1805 wurde er zur Besorgung des geheimen Verkaufs der auf verschiedenen Holzlegstätten sehr zahlreich gestandenen, sowohl dem Waldamte, als Unseren Familien Güttern angehörigen Brennhölzer verwendet, welchen er, mit offenbarer Gefahr seines Lebens,zwekmäßig ausführte. Im Jahre 1809 hat er bei der erfolgten Beschlagnahme aller waldämtlichen Gefälle, durch Vorbildung ämtlicher Erlagsscheine die mehreren bürgerlichen Schifmeistern, blos zur Ablieferung nach Wien, zugewiesenen sehr zahlreichen waldämtlichen Brennhölzer, als bereits vor dem Einrüken des Feindes verkauft, ausgegeben, und auf solche Art dem aerarium gerettet; dann hat er ungeachtet


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der bereits durch den feindlichen domänen General Director geschehenen Untersuchung der Journäle des Holzverschleißamtes am waldämtlichen Holzrechen nachst Baaden dennoch den Muth gehabt, aus der dortigen Holzverschleißkaßeeinen Betrag von 2333 Gulden, zur geheimen Verrechnung für das oestereichische aerarium zu nehmen, und überdieß den kontrolierenden Beamten daselbst mit Erfolg überedet, eine bedeutende Guantitat von den, schon in den feindlichen Besitz übergegangenen waldämtlichen Brennhölzern, an die davon verständigten Ortsrichter, gegen Bezahlung nach hergestelten Frieden

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zu übergeben,welche Bezahlung auch richtig erfolgte. Ferner hat er im Jahre 1809 die Ausfolglaßung der von dem Feinde geforderten Pläne des Donau Strommes, und der Inseln, in hiesiger Gegend zu vereiteln, und diese, für den Feind von großer Wichtigkeit gewesenen Pläne, in sichere Verwahrung zu bringen gewust. Wir haben demnach zur Belohnung dieser Verdienste ihn Anton Joseph Fürich samt seiner ehelichen Nachkommenschaft absteigenden Stammes beiderlei Geschlechter für alle künftigen Zeiten in den Adelstand des Österreichischen



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Kaiserstaates erhoben,und ihm die Adelsbezeichnung von wie auch das Prädikat=Fürichshain beigelegt, dessen sich von nun an, und fernerhin zugebrauchen, Wir ihm, und seinen ehelichen Nachkommen das Befugniß ertheilen. Wollen somit, und verordnen, daß Anton Joseph Fürich von Fürichshain und seine eheliche Nachkommenschaft beiderley Geschlechts nun, und künftig

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Anmerkung Der Hirsch hat 6 Enden, ich 6 Kinder auf der rechten Seite stehen 4 Bäume, ich habe 4 Söhne und auf der linken Seite sind nur 2 Bäume und ich besitze 2 Töchter



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von Jedermann in allen rechtlichen, und adelichen Handlungen, oder Geschäften, für geadelte Persohnen gehalten, als solche geehret, und aller dem Adel gebührender Rechte, und Vorzüge theilhaftig sein sollen. Zu einem daurenden Beweise dieser Unserer Gnade, und der Erhebung in den Adel haben Wir ihn Anton Joseph Fürich von Fürichshain das, in der Mitte dieser Adelsurkunde, nach den eigentlichen Farben entworfene adeliche Wappen verliehen, und zwar. Einen aufrecht ablangen, unten rund in eine Spitze zusammenlaufenden blauen Schild, mit einem gesenkten goldenen Schildes-Haupt, in dem Schildenstein mit großen grünbelaubten Bäumen besezte

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grüne Aichen, wo zwischen denen Bäumen ein großer Hirsch mit sechs Enden stehet, das Schild deket ein rechts gekehrter goldgekrönter adelicher Tuerniers Helm, dessen Krone mit drey Straußen Federn, nämlich, mit zwey goldenen, und in der Mitte mit einer blauen gezieret ist, die Helmeken sind beiderseits blau und gold. Wir berechtigen daher ihn



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Anton Joseph Fürich von Fürichshain und seine ehelichen Nachkommenschaft beiderlei Geschlechtes das eben beschriebene Wappen von nun an, und zu allen Zeiten, jedoch dem Rechte anderer, die etwa ein gleiches Wappen haben,

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unbeschadet,zu führen,und sich desselben zu gebrauchen in allen rechtlichen, und adelichen Handlungen, und wo immer sie es ihren Geschäften erforderlich zu seyn, erachten werden. Hiernächst befehlen Wir endlich allen, und jeden, sowohl geistlichen, als weltlichen Unterthanen Unseres Kaiserreiches, dass sie ihn Anton Joseph Fürich von Fürichshain



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und seine eheliche Nachkommenschaft für wahre Edelleute halten, als solche ehren, ungestöhrt und ruhig sich dieses Titels gebrauchen lassen, und dieselben daran, weder selbst hindern, nach dass dieses von anderen geschehe, gestatten sollen, indem Wir diejenigen die dieser Unserer Anordnung zuwider handeln sollten, mit Landesfürstlicher Ungnade, und angemässener Straffe anzusehen wissen würden. Urkundlich haben Wir dieses

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Unser Diplom durch Unsere eigenhändige Unterschrift, und angehängtes geheimes großes Majestäts Siegel, dessen Wir Uns, als Kaiser von Oesterreich bedienen, bekräftiget, und dem Anton Joseph Fürich von Fürichshain und seiner ehelichen Nachkommenschaft auszuhändigen befohlen.



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Gegeben mittels Unseres lieben, und getreuen Franz Grafen von Saurau, Ritters des goldenen Vlieses, großkreutzes des hungarische St.Stephans Ordens, Ritters der ersten Klasse des österreichischen Ordens der eiseren Krone, und geziert mit dem goldenen Ehrenkreutze, Großkreutzes des königlich Spanischen Ordens Karls des Dritten,des königlich Sizilianischen St.Ferdinands, und des Konstantinischen St.Georgs Ordens von Parma, wirklichen geheimen Raths, Kämmerers, Staats, und Konferenz Ministers, Minister des Inneren, und Obersten Kanzlers in Unserer kaiserlichen Haupt

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und Residenz Stadt Wienn,am Dreyzehnten Monats Tage July nach Christy Geburt im Eintausendachthundert Vier und Zwanzigsten Unserer Reiche im Drey und Dreysigsten Jahre. Franz mp. Franz Graf von Saurau mp. Peter Graf v Gonß mp. Nach K.K. Majestät hochst eigenen Befehle Franz Joseph Graf v Guicciardi mp.



Seite 20:
Leider nicht richtig zu entziffern.